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BBK Nr. 5 vom

Bilanzierung aufschiebend bedingter Kaufpreise (earn-out) nach DRS 23

Prof. Dr. Carsten Theile

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Earn-Out-Klauseln

[i]Hoffmann, Unsichere Bestandteile des Unternehmenskaufpreises, StuB 2/2017 S. 41 NWB UAAAG-34997 Im Zuge einer Unternehmensübernahme werden in vielen Fällen sog. earn-out-Klauseln vereinbart, also aufschiebend bedingte Kaufpreisbestandteile, die erst nach Erreichen vorher festgelegter, meist finanzieller Zielgrößen des Kaufobjekts fällig werden.

[i]Festlegung der Parameter Bei einem earn-out sind die Parameter festzulegen und exakt zu definieren, anhand derer der vom Verkäufer schon zum closing behauptete nachhaltige Erfolg des Targets später gemessen werden kann, z. B. eine Kombination aus zu definierenden Kennzahlen wie EBITDA, EBIT, Cashflow über einen bestimmten Zeitraum. Oft dienen diese Parameter auch als Bemessungsgrundlage für die künftigen Zahlungen.

II. Abbildung im Jahresabschluss

[i]Feldgen, Anschaffungskosten von Beteiligungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss, NWB 26/2015 S. 1922 NWB BAAAE-92340 Die nachträglichen Kaufpreiszahlungen infolge eines earn-out sind als Anschaffungspreis-Anpassungen erfolgsneutral zu erfassen. Allerdings entsteht eine aufschiebend bedingte Kaufpreisverbindlichkeit nach § 158 Abs. 1 BGB erst dann, wenn die Bedingung eingetreten ist, also mit Ablauf der earn-out-Periode.

Nach h. M. ist jedoch schon früher eine Rückstellung zu passivieren, soweit der Bedingungseintritt wahrscheinlich ist und die Zahlung...