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NWB EV 3/2017 S. 76

Tarifwechsel in einen Tarif der „neuen Klassik“ stellt keine steuerschädliche Novation dar

Einige Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden an, bei Lebensversicherungen von einem älteren Klassik-Tarif in einen Tarif der „neuen Klassik“ zu wechseln. Meistens sind diese neuen Tarife mit einer geringeren Garantie als die alten ausgestattet, bieten aber höhere Renditechancen. Hier stellte sich die Frage, ob ein solcher Tarifwechsel eine Änderung eines „wesentlichen Vertragsbestandteils“ und dadurch eine steuerschädliche Novation darstellt (siehe , BStBl 2009 I S. 1172, Rn. 67).

Die OFD Nordrhein-Westfalen teilte mit Kurzinfo ESt 18/2016 vom NWB FAAAF-85397 mit, dass es sich bei einem solchen Tarif-Wechsel nicht um eine steuerschädliche Novation handle, d. h. die Zwölf-Jahres-Frist nicht von vorne zu laufen anfängt. Als Begründung führt das ...