OFD Nordrhein-Westfalen - Kurzinfo ESt 18/2016

Steuerliche Konsequenzen einer Tarifumstellung bei Versicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG

Nur für sog. "Neuverträge (Vertragsabschluss nach dem )

Bezug: BStBl 2009 I S. 1172

Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus entwickelt die Versicherungswirtschaft neue Versicherungstarife. Bei diesen neuen Versicherungstarifen wird der Sparanteil nicht mehr mit einem festen Rechnungszins verzinst. Garantiert wird nur die Rückzahlung der geleisteten Beiträge, sodass aufgrund der reduzierten Garantiesumme größere Teile der Beiträge für riskantere Anlagen (z.B. Aktien und Investmentfonds) verwendet werden können. Dies bedeutet für die Versicherungsnehmer, sie tragen ein höheres Anlagerisiko bei erhöhter Renditechance.

Diese neuen Tarife werden nicht nur bei Neuverträgen angewendet, sondern auf Wunsch des Kunden wird auch bei bereits bestehenden Verträgen ein entsprechender Tarifwechsel ermöglicht.

Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene führen o.g. Tarifumstellungen nach Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer bei nach dem abgeschlossenen Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen mit Sparanteilen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG nicht zu einer steuerschädlichen Vertragsänderung im Sinne der Rz. 67 des , BStBl 2009 I S. 1172.

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Fundstelle(n):
FAAAF-85397