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Gewinnrealisierung bei der Erfüllung eines Gerüstbauvertrags
(1) Der selbständige Gerüstbauvertrag ist gem. rkr. NWB VAAAF-73239 (EFG 2016 S. 1071) zivilrechtlich ein einheitlicher Vertrag, der nur in seiner Gesamtheit ein sinnvolles Ganzes ergibt und aus dem der Gerüstbauer mehrere wesentliche, verschiedenen Vertragstypen entsprechende Hauptleistungen schuldet. (2) Der Zeitpunkt der „wirtschaftlichen Erfüllung“ des Gerüstbauvertrags bestimmt sich nach den für Werkverträge geltenden Kriterien. (3) Ist eine förmliche Abnahme des Gerüstabbaus nicht vereinbart und durchgeführt worden, ist für den Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns auf den Zeitpunkt der vollständigen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung, d. h. auf die Beendigung des Abbaus des Gerüsts, abzustellen. (4) Die über die ...