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NWB direkt Nr. 8 vom Seite 178

Berichtigung von Rechnungen im Umsatzsteuerrecht

Ralf Sikorski

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAG-37336 Endlich hat der BFH – auf zartes Drängen des EuGH – eine jahrzehntelange Übung gekippt, wonach korrigierte Rechnungen nicht rückwirkend einen Vorsteuerabzug für den streitigen Veranlagungszeitraum bestätigen können, sondern erst im aktuellen laufenden Voranmeldungszeitraum zu berücksichtigen sind. Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (zuletzt noch mit , BStBl 2014 II S. 738) hat der BFH nun mit Urteil vom - V R 26/15 NWB AAAAF-89048 (Nachfolgeurteil zu , Senatex NWB XAAAF-82024 und Rs. C-516/14, Barlis 06 NWB HAAAF-82025) eine Kehrtwende vollzogen und lässt grds. die Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen zu.

Ausführlicher Beitrag s. .

Berichtigung fehlerhafter Rechnungen

[i]Rechnungskorrektur rückwirkend für ursprünglichen Besteuerungszeitraum möglichFehler in einer Rechnung fallen in der Praxis entweder unmittelbar bei Eingang der Rechnung auf, eine dann erforderliche Korrektur durch den Rechnungsaussteller mag lästig sein, ist aber regelmäßig für alle Beteiligten ohne großen Verwaltungsaufwand machbar. Fällt der Fehler dagegen im Rahmen einer Betriebsprüfung auf, sind aufgrund der geänderten Rechtsprechung nunmehr Rückforderungsbescheide für die Vergangenheit überflü...