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Berichtigung von Rechnungen im Umsatzsteuerrecht
Oder: Rückwirkende Rechnungskorrektur endlich zulässig
[i]Becker, NWB 45/2016 S. 3374Bei Einführung der sog. Vollverzinsung im Rahmen des Steuerreformgesetzes 1990 (BGBl 1988 I S. 1093) warnten alle angehörten Beteiligten und die Literaturbeiträge davor, mit § 233a AO einen streitanfälligen Nebenschauplatz ins Steuerrecht einzuführen. Davon ließ sich der Gesetzgeber unglücklicherweise nicht beirren und schuf eine Vorschrift, die heute in der Praxis aufgrund der aktuellen Zinspolitik der Europäischen Union immer wieder für (überflüssigen) Ärger sorgt. Insbesondere die durch die Rechtsprechung des BFH jahrzehntelang gefestigte Ansicht, korrigierte Rechnungen könnten nicht rückwirkend einen Vorsteuerabzug für den streitigen Besteuerungszeitraum ermöglichen, [i]Trinks, NWB 2/2017 S. 86sondern immer nur im aktuellen Voranmeldungszeitraum Berücksichtigung finden, führte wegen der damit verbundenen Zinsfestsetzung zu unzähligen Streitigkeiten. Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH nun eine Kehrtwende vollzogen und lässt grds. die Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen zu.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login unter www.nwb.de) aufrufbar:
Übersicht „Ordnungsgemäße Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG“ NWB EAAAE-33283
Checkliste „Ordnungsgemäße Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG“ NWB KAAAE-87325
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in