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BBK Nr. 4 vom

Gewinnverteilung bei Personengesellschaften

Wolfgang Eggert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Gewinnverteilung im Jahresabschluss – Gewinnanteile

[i]Eggert, Überlassung von Kapital durch Mitunternehmer, BBK 17/2016 S. 830 NWB YAAAF-80755Soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält, werden die Gewinnanteile den Gesellschaftern durch sog. Gewinnverteilungsbuchungen bereits im aufzustellenden Jahresabschluss zugewiesen. Dabei erfolgt bei dem persönlich haftenden Gesellschafter eine Gutschrift auf dessen Kapitalkonto. Nichts anderes gilt im Grundsatz für den Kommanditisten – aber nur insoweit, als der Kommanditist seine bedungene Einlage – hierbei handelt es sich um die Einlageverpflichtung, die im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist – noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat.

Darüber hinausgehende Gewinnanteile werden dem Privatkonto des Kommanditisten gutgeschrieben. Dieses ist dem Fremdkapital zuzurechnen.

[i]Abweichungen im Gesellschaftsvertrag beachtenNicht selten regelt der Gesellschaftsvertrag Abweichendes von den geschilderten Grundsätzen. Dies kann sowohl für die zu dotierenden Konten gelten als auch für den Automatismus zur Gewinnverteilung.

[i]Verwendung des JahresüberschussesWird der Jahresüberschuss im aufzustellenden Jahr teilweise oder ganz verwendet, darf ein solcher in der Bilanz nicht mehr ausgewiesen werden. An seine Stelle tritt der Bilanz...