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Russland | Steuerliche Registrierung für elektronische Dienstleistungen
Seit [i]Dazu näher Hammerl, USt direkt digital 1/2017 S. 18 NWB VAAAF-89670 dem sind Unternehmen, die in Russland elektronische Leistungen an russische Verbraucher erbringen, in Russland registrierungspflichtig. Es wurde ein Online-Portal eingerichtet, über das betroffene Unternehmen einen Antrag stellen können. Diesem Antrag sind bestimmte weitere Dokumente beizufügen, was angeblich elektronisch erfolgen kann. Nach der Registrierung sollen Unternehmen Zugang zu einem „elektronischen Finanzamt“ haben und dort Steuererklärungen abgeben können.