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Einkommensteuer | Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten
Das BMF hat eine Allgemeinverfügung zur Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG veröffentlicht (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom - S 0338/42 NWB HAAAF-89290).
Hintergrund: Das BVerfG hat mit Beschlüssen vom - 2 BvR 290/10 NWB IAAAF-78618 und 2 BvR 323/10 NWB SAAAF-78619 (Kurzinfo StuB 2016 S. 598 NWB PAAAF-79310) zwei Verfassungsbeschwerden gegen die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen nicht zur Entscheidung angenommen.
Hierzu wird u. a. weiter ausgeführt:
Am anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2005 werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen gelten...