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BFH 25.10.2016 I R 57/15, StuB 3/2017 S. 126

Gewerbesteuer | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen (Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen)

Die Hinzurechnung von Mietzinsen zur Ermittlung des Gewerbeertrags (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) setzt voraus, dass sich jene Entgelte auf die Benutzung solcher unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beziehen, die im Eigentum eines anderen stehen. Die aus diesem Gesetzeszweck abzuleitende fiktionale Annahme von Anlagevermögen als Tatbestandsvoraussetzung muss den konkreten Geschäftsgegenstand des Unternehmens berücksichtigen und sich soweit wie möglich an den betrieblichen Verhältnissen des Stpfl. orientieren ( NWB HAAAA-90824, BStBl 1973 II S. 148; NWB ZAAAA-95017, BStBl 1994 II S. 810; NWB XAAAE-73558, BStBl 2015 II S. 289 = Kurzinfo StuB 2014 S. 744 NWB AAAAE-74610). Eine Geschäftstätigkeit als sog. Durchführungsgesellschaft schließt die Annahme von (fiktionalem) Anlagevermögen an den a...