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KSR Nr. 2 vom Seite 10

Aufteilung der Vorsteuer bei einem Strom und Wärme produzierenden Blockheizkraftwerk

BFH spricht sich für Anwendung eines objektbezogenen Umsatzschlüssels aus

Peter Brunner

Die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen muss anhand eines sachgerechten Schlüssels erfolgen und somit den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen. Bei verschiedenartigen Leistungen kann ein objektbezogener Umsatzschlüssel sachgerechte Aufteilungsergebnisse liefern.

Zwingende Aufteilung der Vorsteuerbeträge

Im Besprechungsurteil ging es um die Aufteilung von Vorsteuern aus der Anschaffung von zwei Blockheizkraftwerken, die jeweils sowohl elektrische Energie als auch Wärmeenergie produzierten. Beide Leistungen nutzte der Kläger in seinem Gartenbaubetrieb (Wärme zum Beheizen der Gewächshäuser bzw. Klimatisieren im Sommer) und in seinem Gewerbebetrieb (Stromlieferung zur Einspeisung in das öffentliche Netz). Der Gartenbaubetrieb und das Blockheizkraftwerk bilden ein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Der Gewerbebetrieb unterlag der Regelbesteuerung, der Gartenbaubetrieb der Durchschnittssatzbesteuerung.

Das Finanzamt kürzte den vom Kläger in vollem Umfang geltend gemachten Vorsteuerabzug, indem es die Vorsteuern in einen ab-ziehbaren und einen nichtabziehbaren Anteil aufteilte. Der abziehbare Anteil entsprach dem in kWh gerechneten, auf die Strommenge entfallenden Anteil an der insgesamt produzier...