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USt direkt digital Nr. 17 vom Seite 4

Wärmeabgabe aus einer KWK-Anlage

Udo Vanheiden

Der BFH hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage Stellung bezogen.

A. Leitsatz

Der sog. KWK-Bonus nach § 8 Abs. 3 EEG 2004, den der Betreiber einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk von seinem Stromnetzbetreiber (zusätzlich) erhält, ist (ebenfalls) Entgelt für die Lieferung von Strom an den Stromnetzbetreiber. Er ist kein Entgelt des Stromnetzbetreibers für die (kostenlose) Lieferung von Wärme des Stromerzeugers an Dritte.

B. Sachverhalt

Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage zur Erzeugung von Biogas aus Biomasse. Das erzeugte Biogas wurde im Streitjahr 2008 zur dezentralen Strom- und Wärmeproduktion in einem angeschlossenen Blockheizkraftwerk genutzt. Der so produzierte Strom wurde überwiegend in das Stromnetz eingespeist und vom Stromnetzbetreiber vergütet. Den überwiegenden Teil der Wärme überließ die Klägerin im Streitjahr „kostenlos“ einem Unternehmer und einer GbR. Im Streitjahr erhielt die Klägerin für den erzeugten Strom von ihrem Stromnetzbetreiber neben der sog. Mindestvergütung (§ 8 Abs. 1 EEG 2004) einen Erhöhungsbetrag nach § 8 Abs. 3 EEG 2004 (sog. KWK-Bonus). Auch dieser KWK-Bonus wurde vom Finanzamt (FA) als zusätzliches Entgelt für die Stromlieferung in die Bemessungsgrundlage der st...