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Steuerbefreiung für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit in der Schweiz
, Radgen
[i]EuGH, Urteil vom 21.9.2016 - Rs. C-478/15 NWB MAAAF-83205, Radgen Die vorliegende Rechtssache Radgen stellt ein weiteres – wenig überraschendes – Urteil des EuGH zum sog. Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz dar. Die gleichwohl wissenswerte Entscheidung wird im Folgenden besprochen und vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs erläutert.
Die Grundfreiheiten der EU gelten grundsätzlich nicht im Verhältnis zur Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedstaat. Der EuGH nutzt jedoch das Freizügigkeitsabkommen, um die steuerlichen Auswirkungen der Grundfreiheiten auf die Schweiz auszudehnen.
§ 3 Nr. 26 EStG in der aktuellen Fassung ist dazu geeignet, deutsche Steuerpflichtige davon abhalten, eine Arbeitnehmertätigkeit in der Schweiz auszuüben. Dies stellt einen ungerechtfertigten Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar.
Aufgrund der ständigen Rechtsprechung des EuGH kann die Schweiz fast schon „als Drittstaat-Mitgliedstaat der EU“ bezeichnet werden.
I. Einführung
[i]Der streitgegenständliche § 3 Nr. 26 EStG begünstigt drei NebentätigkeitenNach § 3 Nr. 26 EStG werden bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten steuerfrei gestellt. Dabei kann die Steuerfreiheit sowohl von unbeschränkt als auch von beschränkt Steuerpflichtigen beansprucht werden. ...