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NWB-BB Nr. 2 vom Seite 39

Fokus: Grundlagen der D&O-Versicherung

Rechtsanwalt, FAStR, Dipl.-Finw. (FH) Dr. Peter Steinberg

In der Unternehmensberatung bestehen verschiedenste Haftungsrisiken. Absicherung verspricht die Managerhaftpflicht-Versicherung, auch D&O-Versicherung (Directors and Officers-Versicherung) genannt. Sie ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder und leitende Angestellte.

Haftpflichtversicherung für fremde Rechnung

Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung für fremde Rechnung (vgl. ) und ein Fall des Vertrags zugunsten Dritter (vgl. LG Marburg, Urteil vom - 4 O 2/03). Das Unternehmen schließt die D&O-Versicherung mit einem Versicherer. Versicherungsnehmer ist deshalb das Unternehmen. Die versicherte Person ist das Organmitglied oder der leitende Angestellte. Es entsteht somit ein Dreiecksverhältnis.

Gegenstand und Umfang der Versicherung

Eine D&O-Versicherung deckt i. d. R. Vermögensschäden ab, die die Organmitglieder oder leitenden Angestellten im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen, beispielsweise Dritten oder dem Unternehmen, zufügen (siehe dazu Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern unter www.gdv.d...