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FG Schleswig-Holstein 15.09.2016 4 K 82/16, NWB 4/2017 S. 242

Einkommensteuer | Abzweigung von Kindergeld an minderjährige Kinder

Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom entschieden, dass es einer Abzweigung von Kindergeld an das Kind nicht entgegensteht, wenn das Kind minderjährig ist. Hat sich dabei das Abzweigungsbegehren durch laufende Zahlungen an den Elternteil erledigt, kommt eine Fortsetzungsfeststellungsklage des Kindes in Betracht. Die beklagte Familienkasse hatte der Mutter der Klägerin das Kindergeld für die Klägerin gewährt. Weder Mutter noch Vater leisteten dem Kind Unterhalt. Einen Antrag der Klägerin auf Abzweigung des Kindergelds an sich selbst lehnte die Familienkasse ab. Zur Begründung trug sie vor, eine Abzweigung erfolge nur, wenn das Kind für sich selber sorge und volljährig sei. Da die Klägerin jedoch noch nicht volljährig sei, komme eine S. 243Abzweigung nic...