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BFH 20.10.2016 VIII R 10/13, NWB 4/2017 S. 242

Einkommensteuer | Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

Nach dem ist ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientausches für vor dem erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, nicht gem. § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren.

Anmerkung:

Seit unterliegen Barabfindungen im Zuge eines Aktientauschs der Abgeltungsbesteuerung. Der BFH hat im Streitfall die Besteuerung deshalb nicht [i]Grundlagen „Abgeltungsteuer“ NWB MAAAE-27762 gebilligt, weil die Klägerin die getauschten (amerikanischen) Aktien bereits im Jahr 2006 erworben hatte, so dass die Aktien nach Ablauf der Jahresfrist gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a. F. bereits steuerentstrickt waren.