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Wirtschaftsförderung | Änderung und Ergänzung von ERP-Richtlinien
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat eine Bek. über die Änderung und Ergänzung von ERP-Richtlinien v. im BAnz Nr. 158 v. S. 19 424 veröffentlicht. Danach werden die Zinsen für ERP-Darlehen jeweils um 0,25 Prozentpunkte für neu zugesagte Kredite erhöhte. Der Zins für die Eigenkapitalhilfedarlehen erhöht sich um 0,25 Prozentpunkte für das 6. bis einschließlich 10. Jahr der Kreditlaufzeit. Lediglich der Zins im ERP-Beteiligungsprogramm bleibt unverändert.