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BayObLG 01.07.2003 3Z BR 122/03, NWB 40/2003 S. 303

Firmenrecht | Unzulässigkeit einer „Profi-Handwerker GmbH”

Die Firma „Profi-Handwerker GmbH„ ist mangels hinreichender Unterscheidungskraft unzulässig. Auch nach neuem Firmenrecht ist grundsätzlich die Verwendung bloßer Branchen- oder Gattungsbezeichnungen bzw. einer allgemeinen Bezeichnung des Geschäftsbereichs nicht zulässig ( 3Z BR 122/03, GmbHR 2003, 1003).