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BBK Nr. 2 vom

Das innergemeinschaftliche Kontrollverfahren der Umsatzsteuer

Karl-Hermann Eckert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Ziel des Kontrollverfahrens

[i]Scholz/Nattkemper, Innergemeinschaftliche Lieferung, Grundlagen NWB BAAAE-35776 Mit der Verwirklichung des EU-Binnenmarktes 1993 wurde das Umsatzsteuer-Binnenmarkt-Kontrollverfahren eingeführt und gilt für innergemeinschaftliche Lieferungen, für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und für steuerpflichtige sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet.

Ziel des innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens ist die Überwachung der Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union.

[i]Wenning, Zusammenfassende Meldung, infoCenter NWB IAAAB-05703Das Kontrollverfahren beruht auf einem EDV-unterstützten Informationsaustausch, dessen Grundlage die Daten der Zusammenfassenden Meldung (ZM) sind.

II. Datenaustausch und die Kontrolle

[i]www.bzst.de Die vom Unternehmer gemeldeten Daten werden nicht beim örtlich zuständigen Finanzamt gespeichert, sondern einheitlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Als Ordnungskriterium für die Erfassung der Daten dient die sog. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie wird auf Antrag durch das BZSt an den Unternehmer vergeben.

[i]MIAS-Datenbank Zwischen den zentralen Behörden der EU-Mitgliedstaa...