Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kraftfahrzeugsteuer | Gegenseitigkeit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 10 KraftStG
Das für die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 10 KraftStG relevante Tatbestandsmerkmal der Gegenseitigkeit ist anhand der Liste des Auswärtigen Amtes über die Gegenseitigkeit bei der KraftSt-Befreiung für diplomatische und berufskonsularische Vertretungen zu beurteilen. Die aktualisierte Liste des Auswärtigen Amtes (Stand: Juli 2003) ist dem 3 - S 6050/4 beigefügt.