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NWB direkt Nr. 3 vom Seite 61

Änderungen im Internationalen Steuerrecht durch das Anti-BEPS- Umsetzungsgesetz I

Dr. Melanie Jehl-Magnus

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAF-89936 Der deutsche Gesetzgeber setzt mit dem sog. Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I die Empfehlungen der OECD zur Überarbeitung der Verrechnungspreisdokumentation und dem automatischen Informationsaustausch um. Im Laufe der Zeit kam immer mehr Bewegung in das Gesetzgebungsverfahren. Zahlreiche weitere Vorschriften des deutschen Steuerrechts wurden als Reaktion auf Urteile des BFH zum Internationalen Steuerrecht und auf Gestaltungen, die der Finanzverwaltung zuwiderlaufen, geändert. Ziel des deutschen Gesetzgebers ist es, deutsche Besteuerungsrechte auch in grenzüberschreitenden Fällen wirksam wahrnehmen zu können.

Ausführlicher Beitrag s. .

Änderungen im Bereich des Einkommensteuer- und Gewerbesteuergesetzes

  • [i]Verhinderung eines doppelten Abzugs von Zinsaufwendungen Der neue § 4i EStG soll sog. Double-dip-Modellen entgegenwirken. Der Abzug von Zinsaufwendungen als Sonderbetriebsausgaben wird versagt. Nach § 4i Satz 2 EStG gilt die Abzugsbeschränkung des Satzes 1 nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der Besteuerung in Deutschland unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung im Ausland.

  • [i]Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Durch die Änderung von § 50d Abs. 9 EStG kann Deutschland nun auch dann von der Fr...