Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen im Internationalen Steuerrecht durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I
Kritische Analyse ausgewählter Maßnahmen
Grenzüberschreitend tätige Unternehmen können im [i]Anti-BEPS- Umsetzungsgesetz I, BGBl 2016 I S. 3000Vergleich zu rein national agierenden Unternehmen durch die Ausnutzung verschiedener Steuersysteme ihre Steuerlast stark reduzieren. Hierüber wurde in den vergangenen Jahren zunehmend in der Presse berichtet. Um diesem von Seiten der Fisken unerwünschten Ergebnis entgegenzuwirken, wurde durch die G20-Staaten das Projekt gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) ins Leben gerufen. Mit dem sog. Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I vom (BGBl 2016 I S. 3000) setzt der deutsche Gesetzgeber die Empfehlungen der OECD zur Überarbeitung der Verrechnungspreisdokumentation und dem automatischen Informationsaustausch um. Daneben werden jedoch zahlreiche weitere Vorschriften des deutschen Steuerrechts geändert, um diese an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Ziel des deutschen Gesetzgebers ist es, Besteuerungsrechte auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten wirksam wahrnehmen zu können. Der nachfolgende [i]Für einen Überblick über das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I s. Hörster, NWB 1/2017 S. 22 Beitrag beschäftigt sich mit ausgewählten Änderungen im Bereich des Internationalen Steuerrechts durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I, die weitestgehend Reaktionen auf ...