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Unbedingte Veräußerungsabsicht in Ein-Objekt-Fällen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAF-89935 Bei den allgegenwärtigen Immobilieninvestitionen darf das Risiko nicht aus den Augen verloren werden, dass das Finanzamt unter Umständen gewerblichen Grundstückshandel annehmen könnte. Diese Gefahr besteht nicht nur dann, wenn der Steuerpflichtige die von der Rechtsprechung aufgestellte Drei-Objekt-Grenze überschreitet, sondern auch dann, wenn der Steuerpflichtige lediglich ein Objekt hält. Eine gewerbliche Tätigkeit kann nämlich dann vorliegen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten von Anfang an mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind.
Ausführlicher Beitrag s. .
Beweisanzeichen für eine Verkaufsabsicht
[i]Grundlagen „Gewerblicher Grundstückshandel“ NWB QAAAE-35129 Die Rechtsprechung sowie die Finanzverwaltung haben im Laufe der Jahre eine ganze Reihe von objektiven Indizien entwickelt, die helfen sollen, die zum maßgeblichen Zeitpunkt bestehende Absicht des Steuerpflichtigen zu ermitteln (insbesondere Veräußerungsbemühungen vor Bebauung, Vornahme von Erschließungsmaßnahmen, kurzfristige Finanzierung, Branchennähe).
Die Würdigung dieser Indizien stellt sich in der Praxis häufig schwierig dar, wenn die Gesamtschau ein gemischtes Bild liefert. Dies ...