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Sozialversicherungsrecht | Keine Drittbezogenheit der Rentenauskunft zugunsten der Ehefrau des Rentenanwärters
Ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung gegenüber der Ehefrau eines Rentenanwärters, den diese wegen des – im Vertrauen auf die Richtigkeit von Auskunft und Bescheid zur (unerwarteten) Höhe der Rente ihres Mannes – verbindlich erklärten Wechsels von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung geltend macht, ist mangels grundsätzlicher Drittbezogenheit von Rentenauskünften des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen.
Da die Amtspflicht, vollständig, richtig und unmissverständlich Auskunft zu erteilen, grds. nur unmittelbar gegenüber den auskunftssuchenden Personen selbst besteht, in deren Interesse oder auf deren Antrag die Auskunft erteilt wird, und dann hierfür in erster Linie relevant ist, wie die Auskunft von diesem aufgefasst wird bzw. werde...