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Arbeitsrecht | Rückzahlung von Ausbildungskosten mittels kombinierter Gehaltsstaffelung
Eine vorformulierte Klausel in einem „Anstellungs-Ausbildungsvertrag“, die nach Vertragsbeendigung eine Rückzahlungspflicht der Ausbildungskosten (hier: als Prüfingenieur) S. 170innerhalb der ersten drei Beschäftigungsjahre des Arbeitnehmers in Kombination mit einer reduzierten Gehaltsstaffelung vorsieht, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 BGB) und ist deshalb unwirksam. Denn dadurch, dass der Arbeitgeber die Rückzahlungsverpflichtung bei Vertragsbeendigung mit einer (teilweisen) Abgeltung der Ausbildungskosten mit einer in den Anfangsjahren verringerten Vergütung kombiniert, setzt er einseitig und auf Kosten des Arbeitnehmers seine Interessen durch.
Das BAG [i]Seel, NWB 11/2014 S. 776hebt dabei insbesondere hervor, dass die Gehaltsstaffelung nicht dem Umstand Rechnung trägt, dass d...