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Einkommensteuer | Kein Veranlagungswahlrecht eines US-Bürgers bei beschränkt inländischer Steuerpflicht
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom entschieden, dass ein Staatsangehöriger der USA keinen Antrag auf Durchführung der Veranlagung für beschränkt steuerpflichtige Personen nach § 50 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b EStG stellen kann, da dieser gem. § 50 Abs. 2 Satz 7 EStG voraussetzt, dass der Antragsteller Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EU oder eines anderen Staats ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. § 50 Abs. 2 Satz 7 EStG ist weder aufgrund eines Widerspruchs zu völkerrechtlichen Verträgen (Art. 24 DBA USA) noch wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig. Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung ergibt sich auch nicht aus Art. XI Abs. 1 des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags zwischen der BRD und den USA.
Der Kläger ist US-Staatsang...