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IWB Nr. 1 vom Seite 1

Das sog. Multilaterale Instrument

Prof. Dr. Florian Haase

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 16Wesentliche abkommensbezogene Ergebnisse des BEPS-Aktionsplans sollen durch das sog. Multilaterale Instrument in das Abkommensrecht der teilnehmenden Staaten umgesetzt werden (Aktionspunkt 15). Sein Inhalt liegt seit dem vor. Es wird von erheblicher praktischer Bedeutung sein.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Mechanismus und Inhalt

[i]OECD, Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent BEPS vom 24.11.2016 unter http://go.nwb.de/01h74Es handelt sich um ein multilaterales Abkommen. Anders als das OECD-Musterabkommen ist das Multilaterale Instrument aber keine bloße Auslegungshilfe. Es setzt vielmehr materielles Recht insoweit, als ein bestehendes DBA zwischen zwei teilnehmenden Staaten damit unmittelbar geändert wird.

Das Multilaterale Instrument gilt, wenn es vorbehaltslos gezeichnet wird, im Ganzen und nur durch die Vorbehalte werden einzelne Artikel oder Absätze von der Geltung ausgeschlossen (sog. Opting-out-Modell). So [i]Es wird eine Matrix bestehender DBA und (teilweise) Überlagerungen durch das Multilaterale Instrument geltenwird eine Art Matrix der gewählten Artikel oder einzelner Absätze innerhalb dieser Artikel im Verhältnis zu anderen unterzeichnenden Staaten entstehen. Soweit sich diese Wahl zweier Staaten deckt, wird ein bilaterales DBA geändert. Es wird ein rechtliches Nebeneinander von DBA und Multilaterale...