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Österreich | Missglückte Dreiecksgeschäfte
[i]Nichtbeanstandung (zunächst) missglückter DreiecksgeschäfteMissglückt die Anwendung der Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, weil die Voraussetzungen in Hinblick auf die Rechnung des Mittelmanns an den Erwerber oder die Zusammenfasssende Meldung nicht vorliegen, kann das die Entstehung von Umsatzsteuer in dem Staat zur Folge haben, der dem Mittelmann die Umsatzsteuer-ID erteilt hat. Das österreichische BMF hatte bereits bei früherer Gelegenheit mitgeteilt, dass bei Verwendung einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Mittelmann das Dreiecksgeschäft unter bestimmten Voraussetzungen gleichwohl nicht beanstandet wird. Zu diesen Voraussetzungen gehört auch eine Besteuerung im Empfängerstaat. Laut öBMF kann nunmehr bei allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Malta und Tsche...