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FG Köln 31.08.2016 10 K 3550/14, IWB 1/2017 S. 3

FG Köln | Anwendbarkeit von § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung trotz DBA-Schachtelprivilegs

(1) Im Fall der Überlassung eines als wesentliche Betriebsgrundlage zu qualifizierenden, im Ausland belegenen Betriebsgrundstücks durch ein im Inland ansässiges Besitzunternehmen (hier: in Form einer gemeinnützigen Körperschaft) an eine von diesem beherrschte, im Ausland ansässige Betriebskapitalgesellschaft liegt eine grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung vor. (2) Das DBA-Schachtelprivileg nach Art. 13 Abs. 1, 2 und 4 i. V. mit Art. 20 Abs. 2 Satz 1 und 3 DBA Niederlande a. F. steht der Anwendung des innerstaatlichen pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf die vom inländischen Besitzunternehmen seitens der ausländischen Betriebskapitalgesellschaft vereinnahmten Dividenden in diesem Fall nicht entgegen.

Hinweis:

Die [i]Wertende Betrachtung des Begriffs Gewerbebetrieb ergibt hier grenzüberschreitende BetriebsaufspaltungKlin., eine im Inland ansässige, als Konzernholding fungierende gemeinnützige St...