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NWB direkt Nr. 2 vom Seite 41

Die Vergütung von Dienstreisen

Jörg Steinheimer und Sonia Cloppenburg

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAF-89428 Die Flexibilitätsanforderungen an den Ort der Arbeitsleistung sind größer geworden. Der Markt verlangt ein gewisses Umdenken, weg von der festen Arbeitsstätte hin zu einem lokal flexibleren Arbeiten. Ob und wie genau der Arbeitnehmer bei Dienstreisen zu vergüten ist, ist im Arbeitsvertrag meist nicht geregelt. Nachfolgender Beitrag soll einen Überblick verschaffen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Risiken einer fehlenden Regelung

Unklarheiten hinsichtlich der Vergütungsregelung von Dienstreisen können grds. zulasten des Arbeitgebers gehen. Denkbar wären:

  • [i]Nachforderung von SozialversicherungsbeiträgenNachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen: Wie man an dem aktuellen Prüfungsschwerpunkt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ersehen kann, prüft diese genau, ob die Bemessungsgrundlage, d. h. also der gezahlte Arbeitslohn, für die Sozialversicherungsbeiträge korrekt bestimmt ist.

  • [i]Ggf. Strafbarkeit gem. § 266a StGBVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Theoretisch denkbar ist in diesem Zusammenhang auch eine Strafbarkeit des Arbeitgebers (§ 266a StGB).

  • [i]Verstoß gegen MiLoGVerstoß gegen das MiLoG: Kommt der Arbeitgeber seiner Vergütungspflicht im Hinblick auf durchgeführte Dienstreisen nicht nach, kann ein Verstoß gegen den ge...