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Sozialversicherungsrecht | Kein Wegeunfall bei Unterbrechung des Arbeitswegs wegen Arztbesuch
Ein Arztbesuch vor Arbeitsbeginn zur Blutabnahme und Kontrolle von Blutwerten und Medikamenteneinstellung stellt auch dann eine primär private Tätigkeit dar, wenn diese Untersuchung der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft dient und der Arbeitgeber den späteren Arbeitsbeginn vorab genehmigt hat. Befindet sich der Versicherte insoweit nicht auf einem Betriebsweg ist ein entsprechender Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung damit allenfalls möglich, wenn es sich bei der Arztpraxis um einen von der Rechtsprechung anerkannten „dritten Ort“ i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII gehandelt hat, was aber eine dortige Aufenthaltsdauer von mindestens zwei Stunden voraussetzt (vgl. NWB DAAAF-89530).
Zur versicherten Tätigkeit als Beschäftigter in der gesetzliche...