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BSG Urteil v. - B 2 U 40/97 R

Leitsatz

Unfallversicherungsschutz kann auf dem Wege von einem anderen Ort als dem der Wohnung ("dritter Ort") zum Ort der Tätigkeit nur dann bestehen, wenn der Aufenthalt an dem "dritten Ort" mindestens zwei Stunden andauerte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAF-89530

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