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NWB Nr. 52 vom Seite 3931

Auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen

Eine neue Großbaustelle im Umsatzsteuerrecht

Dr. Hans-Martin Grambeck

Obwohl das [i]Grambeck, NWB 43/2014 S. 3230Besteuerungskonzept für elektronische Leistungen bereits im Jahr 2003 in das EU-Mehrwertsteuerrecht implementiert wurde, gab es hierzu in den ersten zehn Jahren wenig Diskussion. Dies hat sich zwischenzeitlich geändert, was u. a. darauf zurückgeführt werden kann, dass das Angebot an elektronischen Dienstleistungen vielfältiger geworden ist und der Sektor insgesamt an Bedeutung gewinnt. Demnach haben sich für das MOSS-Verfahren ca. 12.000 EU-Unternehmen bzw. ca. 1.000 Drittlandsunternehmen registriert. Die umsatzsteuerrechtlichen Fragen rund um die auf elektronischem Wege erbrachten Dienstleistungen betreffen mittlerweile nicht nur den Anwendungsbereich der Sonderregelung, sondern auch elementare Fragen zur Funktionsweise des Umsatzsteuersystems. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Rückblick

1. Erstmalige Regelung im Jahr 2003

[i]Früher: Besteuerung am Ort des LeistungserbringersUrsprünglich gab es in der 6. EG-Richtlinie keine Sonderregelung für die Besteuerung elektronischer Leistungen – sie wurden daher am Sitz des Leistungserbringers besteuert (Art. 9 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie bzw. § 3a Abs. 1 UStG). Von im Drittland ansässigen Anbi...