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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 59/14

Gesetze: UStG 1 Abs. 1 S. 1 UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11UStG

Zur Aufteilung von Entgelten bei Leistungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG in einem Hotel

Leitsatz

Soweit für Leistungen, die nicht von der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG erfasst werden, kein gesondertes Entgelt berechnet wird, ist deren Entgeltanteil zu schätzen. Die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für zwei unterschiedlich zu besteuernde Leistungsbestandteile hat nach der einfachsten möglichen Berechnungs- oder Bewertungsmethode zu erfolgen. Dabei ist auf das Verhältnis der jeweiligen Marktpreise der Leistungsbestandteile abzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 10 Nr. 12
DStRE 2017 S. 605 Nr. 10
UStB 2017 S. 163 Nr. 6
Ubg 2017 S. 345 Nr. 6
TAAAF-88087

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