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Sozialversicherungsrecht | Statusfeststellung im Anfrageverfahren mit Tatbestandswirkung für Einzugsstelle
Die bestandskräftige Feststellung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) im Anfrageverfahren (§ 7a SGB IV) zum Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bindet die Einzugsstellen unabhängig davon, ob diese im (gerichtlichen) Verfahren zur Statusfeststellung beteiligt bzw. beigeladen waren oder nicht.
Im Streit stand, ob das klagende Unternehmen der beklagten Krankenkasse Meldung über die Beschäftigung eines für sie tätigen Mitarbeiters machen muss (§ 28a SGB IV), nachdem die DRV Bund zwar insoweit zunächst eine abhängige Beschäftigung festgestellt, diese [i]infoCenter „Sozialversicherungspflicht“ NWB YAAAB-41368 aber dann in einem Änderungsbescheid in Richtung einer nur geringfügigen Beschäftigung korrigiert hatte. Das konnte nach Ansicht des Senats aber ebenso wenig Einfluss auf die Bestandskraft d...