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BFH 20.07.2016 I R 50/15, StuB 22/2016 S. 878

Einwirkung abkommensrechtlicher Begriffsbestimmungen auf innerstaatliches Steuerrecht

Der in § 9 Nr. 3 GewStG verwendete Begriff der Betriebsstätte bestimmt sich nicht nach der Definition des jeweils einschlägigen Dopppelbesteuerungsabkommens (DBA), sondern nach innerstaatlichem Recht (Bestätigung von NWB KAAAA-97929, BStBl 1986 II S. 659; Abweichung von AEAO zu § 12 Tz. 4; NWB WAAAE-55144, BStBl 2014 I S. 290, zuletzt geändert durch NWB MAAAF-49289, BStBl 2016 I S. 155; Bezug: § 2 Abs. 1, § 12 AO; § 2 Abs. 1 GewStG, § 7 Satz 1, § 9 Nr. 3 GewStG; § 8 Abs. 1 KStG; Art. 5 DBA-Türkei 1985).

Praxishinweise

Im Urteilsfall vermittelte die Klägerin für eine GmbH deren gesamten Wareneinkauf in der Türkei und unterhielt dazu ein Einkaufsbüro in der Türkei. Nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. d DBA-Türkei ist dieses Einkaufsbüro unstreitig nicht als Betriebsstätte anzusehen. Der Betriebsstättenbegriff in DBA, wie hier nach dem DBA-Türkei, verdr...