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BFH 10.08.2016 V R 4/16, StuB 22/2016 S. 877

Umsatzsteuer | Zur Abgrenzung von Eigengeschäft und Vermittlung beim Verkauf von Telefonkarten

Wer als Unternehmer auf eigene Rechnung Telefonkarten erwirbt und diese an seine Kunden veräußert, kann auch dann selbst eine Telekommunikationsleistung ausführen, wenn er nach seinen AGB lediglich als Vermittler auftreten will (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9 und Abs. 11, § 3a Abs. 4 Nr. 11 UStG 2005).

Praxishinweise

Werden ein oder mehrere Händler in den Vertrieb der Telefonkarten eingeschaltet, ist nach Verwaltungsauffassung ( NWB VAAAE-18126, BStBl 2012 I S. 947 = Kurzinfo StuB 2012 S. 767 NWB AAAAE-18950) auf jeder Handelsstufe zu ermitteln, ob eine Telekommunikationsdienstleistung oder eine Vermittlungsleistung vorliegt. Sofern der Händler im eigenen Namen auftritt, erbringt er an seinen Abnehmer eine Telekommunikationsdienstleistung. Wenn er dabei für fremde Rechnung tätig wird, gilt...