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Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG i. d. F. vom
Die Vorschrift des § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i. d. F. vom ist auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsgemäß ( NWB YAAAF-66859, DStR 2016 S. 359 = Kurzinfo StuB 2016 S. 203 NWB HAAAF-68129, auf die Vorlage des I. Senats des BFH; Bezug: § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG i. d. F. vom ).
Sind Einkünfte eines unbeschränkt Stpfl. aus nichtselbständiger Arbeit nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wird die Steuerfreistellung bei der Veranlagung nach § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG i. d. F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) vom (BStBl 2003 I S. 710) ungeachtet des DBA nur gewährt, soweit der Stpfl. nachweist, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Bes...