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Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters richtet sich vollständig gegen die GbR
Scheidet ein Gesellschafter aus einer fortbestehenden (Anwalts-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus, richtet sich gem. NWB MAAAF-80396 dessen Abfindungsanspruch vollständig gegen die Gesellschaft, wodurch zugleich auch Ausgleichsansprüche gegen die ehemaligen Mitgesellschafter ausgeschlossen werden.
Das KG Berlin hatte als Berufungsinstanz den Streitfall noch mit umgekehrten Vorzeichen entschieden. Es ließ dabei nicht nur unberücksichtigt, dass die GbR auch nach dem Ausscheiden des Klägers als werbende Gesellschaft fortgesetzt werden sollte, mithin also eine Liquidation nicht stattfand und deshalb die ausscheidungsbedingte Auseinandersetzung weiterhin zwingend zwischen der (teil-)rechtsfähigen Gesellschaft und dem Ausg...