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Bankrecht | Formularklauseln in Bausparverträgen unwirksam
Eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2 % der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern ist unwirksam. Im entschiedenen Fall hatte sich ein als qualifizierte Einrichtung (§ 4 UKlaG) eingetragener Verbraucherschutzverband mit einer Unterlassungsklage gegen eine in den Allgemeinen [i]Zu Bearbeitungsentgelten für Verbraucherdarlehensverträge Welker, NWB 32/2014 S. 2416Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der beklagten Bausparkasse enthaltene Klausel gewandt, wonach mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine „Darlehensgebühr“ von 2 % des Bauspardarlehens fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen wird. Der Kläger ist der Ansicht, die angegriffene Klausel verstoße gegen § 307 BGB. Nach vorinstanzlicher Klageabweisung hatte die Revision des Klägers Erfolg. Bei der „Darlehensgebühr“...