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Einkommensteuer | Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage ist Handwerkerleistung
Wird ein bisher nur über eine Sickergrube verfügendes Wohngrundstück vom zuständigen Abwasserzweckverband an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen und wird für diese „Herstellung einer Mischwasserleitung“ von dem Abwasserzweckverband ein „Baukostenzuschuss“ erhoben, steht dem Steuerpflichtigen für den in dem Zuschuss enthaltenen Arbeitskostenanteil die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen „in einem Haushalt“ nach § 35a Abs. 3 i. V. mit Abs. 4 Satz 1 EStG zu. Nach dem greift der Ausschluss der Steuervergünstigung nach § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG für öffentlich geförderte Maßnahmen nur dann, wenn der Steuerpflichtige selbst Empfänger der öffentlichen Förderung, wie zinsverbilligter Darlehen oder steuerfreier Zuschüsse ist, nicht aber, wenn der Leistungserbringe...