Kassenführung in Österreich – Vorbild für Deutschland?
[i]Österreich setzt auf INSIKA aufMit dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen unternimmt der deutsche Gesetzgeber derzeit den Versuch, Steuerhinterziehung insbesondere bei Bargeschäften zu bekämpfen. Das Gesetz soll dabei ausdrücklich die in Österreich gemachten Erfahrungen berücksichtigen, denn eingebettet in eine große Steuerreform hat es Österreich nach heftiger politischer und gesellschaftlicher Debatte vermocht, ein dem INSIKA-Konzept sehr nahe kommendes Sicherheitskonzept einzuführen. Flankiert wird es von einer Kassen- und Belegerteilungspflicht, um eine effiziente Prüfbarkeit zu gewährleisten. Regierungsrat Erich Huber schildert im ersten Teil seines zweiteiligen Beitrags ab das Gesetzgebungsverfahren einschließlich der gesellschaftlichen Debatte und stellt die nun geltende Rechtslage in Österreich dar. In der nächsten Ausgabe wird er das technische Sicherheitskonzept vorstellen.
Ob der [i]Technische Fragen ungeeignet für politische Kompromissedeutsche Gesetzgeber aber gewillt ist, sich die Erfahrungen in Österreich tatsächlich zu eigen zu machen, ist derzeit allerdings mehr als ungewiss. Denn nach wie vor fehlt es an dem Willen, die Grundvoraussetzungen wie Beleg- und Kassenpflicht zu erfüllen und vor allem ein ausgereiftes technisches Sicherheitskonzept gesetzlich umzusetzen. Die jüngst erfolgte Anhörung der Sachverständigen vor dem Finanzausschuss des Bundestags hat das wieder unterstrichen, wie der Leitende Regierungsdirektor Arno Becker in seinem Beitrag ab zeigt.
Dass der [i]Prüfung der Betriebsgrößenmerkmale beim § 7g EStGInvestitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG mitunter Fallstricke bereithält, wo man es nicht direkt erwartet, erläutert Falco Hänsch ab . So etwa bei den Betriebsgrößenmerkmalen, deren Prüfung nach einem kurzen Blick in den Jahresabschluss oder die 4/3-Rechnung schnell erledigt sein sollte. Das Sonderbetriebsvermögen gerät mitunter schnell aus dem Blickfeld – mit teuren Folgen.
Im [i]Abtretung von Vorsteuer-Erstattungsansprüchen widmet sich Karl-Hermann Eckert der Abtretung von Vorsteuer-Erstattungsansprüchen – ein probates Mittel, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Allerdings nicht unbedingt ein fehlertolerantes Mittel: Denn es gelten Regeln, die der Unternehmer unbedingt einhalten muss, um den erhofften Finanzierungseffekt auch tatsächlich zu erzielen. In der bewährten Darstellung anhand von Praxisfällen stellt er die wichtigsten Konstellationen leicht verständlich vor.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2016 Seite 1017
BAAAF-84921