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Abtretung von Vorsteuer-Erstattungsansprüchen
Bei [i]Endert/Sepetauz, Aufrechnung von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen, BBK 17/2011 S. 803 NWB DAAAD-90381 Liquiditätsschwierigkeiten ist es ein probates Mittel, Zahlungsansprüche gegenüber einem Kunden an Dritte abzutreten. Liquiditätsengpässe können z. B. dann entstehen, wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer bereits an die Finanzbehörde bezahlen muss, obwohl der Kunde die Rechnung noch nicht beglichen hat. Erhält der Kunde die Umsatzsteuer selbst als Vorsteuer bei der Finanzbehörde zurück, bietet es sich an, die Finanzierungslücke „Umsatzsteuer“ dadurch zu schließen, dass sich der Unternehmer den Vorsteueranspruch des Kunden sichert, indem er sich diesen Anspruch abtreten lässt. Aber Achtung! Der Unternehmer sollte bestimmte Regeln beachten, um Risiken zu vermeiden. Der Beitrag gibt einen Überblick über das förmliche Verfahren der Abtretung, zeigt die Risiken anhand von Beispielen auf und stellt die Buchung einzelner Fallgestaltungen dar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Voraussetzungen der Abtretung von Steuererstattungsansprüchen
[i]Abtretungserklärung erforderlichSind sich leistender Unternehmer und Leistungsempfänger einig, einen in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag, den der Leistungsempfänger als Vorsteuer abziehen kann, an die Finanzbeh...