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Neue Anti-Korruptionsvorschriften in der Pharma- und Medizinbranche
Die Auswirkungen auf das Compliance-Management-System durch neue Regularien
Gegen korrupte Handlungen im Gesundheitssektor soll in Zukunft strenger vorgegangen werden. Dies soll zum einen durch neue Verhaltensstandards und Transparenzregelungen von Vereinen und Verbänden und zum anderen auch durch neue gesetzliche Regelungen erreicht werden. Der im Juni 2016 in Kraft getretene § 299a StGB stellt einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen dar, um insbesondere gegen Korruption vorzugehen. Daraus ergeben sich auch für Compliance-Management-Systeme neue Herausforderungen.
Graumann, Wirtschaftliches Prüfungswesen, 4. Aufl. 2015 NWB SAAAE-93367
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen soll in Zukunft durch Offenlegungs- und Transparenzpflichten eingedämmt werden.
§ 299a StGB formuliert einen neuen Straftatbestand für Korruption.
Neue Regelungen und Gesetze erfordern die Anpassung der Compliance-Management-Systeme in Organisationen.
I. Ausgangssituation
[i]Müller, Korruption im Gesundheitswesen – Strafbewehrte Neuregelungen durch das Anti-Korruptionsgesetz, NWB 30/2016 S. 2284 NWB BAAAF-77978 Gnändiger, Risikomanagementsystem, Internes Kontrollsystem & Compliance-Managementsystem – Grundlagen und Ausgestaltungsformen StuB 5/2013 S. 182 NWB CAAAE-30790 Wente, Prüfung von Compliance Management Systemen – Anmerkungen zum Prüfungsstandard IDW PS 980, StuB 16/2011 S. 603 NWB LAAAD-89516 Die produzierende Industrie der Pharma- und Medizinbranche, forschende Einrichtungen und auch Anwender wie Ärzte und Kliniken waren schon in der Vergangenheit vielen Regelungen und Vorschriften unterworfen. Dennoch ...