BBK Nr. 20 vom Seite 961

Steuerfalle Betriebsaufspaltung

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Sie [i]Beitragsreihe zur Personengesellschaft ab BBK 14/2016steht nicht im Gesetz und kann teuer werden – die unentdeckte Betriebsaufspaltung, die erst nach ihrer Beendigung vom Betriebsprüfer mit der Aufdeckung der stillen Reserven sanktioniert wird. In dieser Ausgabe der BBK schildert zum einen, warum es für den Steuerberater sinnvoll ist, seinen Mandantenbestand einmal auf unentdeckte Betriebsaufspaltungen hin zu untersuchen und dann gezielt gegenzusteuern. Zum anderen schildert Eggert ein in der Praxis erprobtes Modell, wie sich durch die Gründung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft die Risiken aus einem unplanmäßigen Ende der Betriebsaufspaltung verringern lassen. Der Beitrag fügt sich in seine Reihe zu den Fallstricken bei der steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften und ihrer Abbildung in der Buchführung ein, die wir in begonnen haben. Die nächsten Folgen ab Heft 22 werden sich um die Buchung der Steuern der Gesellschafter und Spenden drehen, anteilige Abzüge nach § 3c EStG behandeln, die Gewinnverteilung darstellen sowie in mehreren Folgen die Besonderheiten des § 15a EStG erklären.

Für die Fachwelt eher überraschend war die Veröffentlichung des neu gefassten BMF-Schreibens zur Teilwertabschreibung. Wer sich mit einer Teilwertabschreibung befasst, kommt um die Lektüre des Schreibens nicht herum. Daher veröffentlichen wir den Volltext nebst ausführlichen Anmerkungen von . Außerdem in diesem Heft: Im Buchführungs-Seminar widmet sich den Jubiläumsrückstellungen und geht insbesondere auf die Unterschiede von Handels- und Steuerbilanz ein. stellt Ihnen das EuGH-Urteil zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung vor, und schlussendlich befasst sich mit den vorkonzernlichen Beziehungen nach DRS 23 in seiner regelmäßigen Rubrik.

Voraussichtlich [i] www.bundesdruckerei.deim kommenden Heft werden wir uns noch einmal mit der Kassenführung befassen und dabei sowohl den aktuellen Gesetzentwurf in Deutschland als auch die bereits in der Umsetzung befindliche Steuerreform in Österreich betrachten. Die Bundesdruckerei hat sich übrigens vor kurzem in einem Whitepaper eindeutig und unmissverständlich für das INSIKA-Konzept ausgesprochen, ausführlich die technischen Vorteile aufgezeigt und damit indirekt den vom BMF bisher vorgebrachten Argumenten gegen INSIKA widersprochen. Bemerkenswert: Seit 2009 ist die Bundesdruckerei wieder vollständig im Besitz des Bundes.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2016 Seite 961
VAAAF-83938