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Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei ärztlichen Behandlungsfehlern
Patienten schrecken oftmals davor zurück, bei ärztlichen Behandlungsfehlern gegen die Verursacher vorzugehen und (insbesondere) Schadensersatz zu verlangen. Sie fürchten vor allem gerichtliche Auseinandersetzungen. Ihnen ist auch bewusst, dass sie die Beweispflicht gegenüber dem jeweiligen Arzt oder dem Krankenhaus haben.
Der Gesetzgeber hat dies erkannt und deshalb in § 66 SGB V eine Verpflichtung für die gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen, ihre Versicherten in diesen Fällen zu unterstützen.
A. Grundsätze
Die zivilrechtliche Haftung desjenigen, der die medizinische Behandlung eines Patienten durchführt, hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Diesem Umstand trägt auch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) vom Rechnung.
Dieses Gesetz regelt u. a.:
den Behandlungsvertrag,
die Aufklärungspflichten des Behandlers,
die Dokumentation der Behandlung,
die Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler.
Betrachtet man die große Anzahl der Schadensersatzprozesse in diesem Bereich, könnte man zu der Auffassung gelangen, dass die Fehler bei der ärztlichen Behandlung sprunghaft ...