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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 6 vom Seite 12

Patientenrechte

Verbesserungen durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Horst Marburger

In den letzten Jahren hat es immer wieder Klagen von Patienten gegeben, die sich in ihren Rechten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, anderen Leistungserbringern sowie Krankenkassen verletzt fühlten. Rechten, von denen die meisten Patienten nicht wissen, welche gesetzlichen Regelungen hier gelten und wie sie diese Ansprüche durchsetzen können.

Durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) sind diese Rechte wesentlich verbessert worden. Man fasst sie unter dem Begriff „Patientenrechte“ zusammen. Die Patientenrechte sind vielgestaltiger Natur und werden durch verschiedene Gesetze geregelt. Nachfolgend werden die wesentlichen Rechte dieser Art näher behandelt.

A. Begriff „Patientenrechte“

Unter den Patientenrechten versteht man sowohl Rechte gegenüber Leistungserbringern (wie Ärzten, Krankenhäusern usw.) als auch Rechte gegenüber den Krankenkassen, wie z. B. Unterstützung bei Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler.

Zu den Patientenrechten gehört auch, dass die für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behin...