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Sozialversicherungsrecht | Ausschluss aus freiwilliger Versicherung in der Arbeitslosenversicherung infolge Sperrzeit
Wurde gegen einen bisher versicherungspflichtigen Beschäftigten vor Beginn seiner selbständigen Tätigkeit (hier: als geschäftsführender Gesellschafter) wegen der freiwilligen Aufgabe jener Beschäftigung für den Bezug von Arbeitslosengeld eine Sperrzeit verhängt, besteht kein Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung, weil es infolge der Sperrzeit am Bezug von Arbeitslosengeld fehlt. „Bezogen“ (§ 28a SGB III) wird [i]infoCenter „Arbeitslosenversicherung“ NWB TAAAB-36965 eine Leistung nämlich nur dann wenn sie auch tatsächlich gewährt bzw. gezahlt wird.
§ 28a SGB III begründet die antragsgebundene Möglichkeit, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis u. a. dann zu begründen, wenn der Antragstellende eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III unmittelbar vor Aufnahme seine...