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Zweites Bürokratieentlastungsgesetz
Gesetzgeber plant weiteren Abbau von Bürokratie
Bereits Ende Juni hatte das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II) vorgelegt. Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf am zugestimmt. Das Bürokratieentlastungsgesetz II ist Bestandteil des neuen Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung 2016“ der Bundesregierung, das am durch die Bundesregierung beschlossen wurde.
I. Umsatzsteuer: Kleinunternehmen
Neben den Regelungen in der Entgeltabrechnung soll die Grenze für Kleinunternehmen in der Umsatzsteuer von derzeit 17.500 € auf 20.000 € angehoben werden. Eine weitere Änderung ist die Anhebung der Grenze für die vereinfachte Rechnungsstellung in der Umsatzsteuer von derzeit 150 € auf zukünftig 200 €.
II. Höhere Grenzen für die vierteljährliche Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung
Im § 41a Abs. 2 Satz 2 EStG ist für die Abgabe der vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldung eine Grenze von mehr als 1.080 €, aber nicht mehr als 4.000 € genannt. Beträgt die Höhe der Lohnsteuer im Vorjahr also mehr 4.000 €, muss die Lohnsteuer-Anmeldung monatlich abgegeben und die Lohnsteuer...