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NWB Nr. 5 vom Seite 353

Erleichterungen bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Neuerungen können ab Januar 2017 umgesetzt werden

Gerald Eilts

Die Modalitäten für die Berechnung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sollten ursprünglich mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz ab dem auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz ist allerdings in 2016 nicht mehr zum Abschluss gekommen. Ungeachtet dessen ist vorgesehen, dass die neuen Vorschriften dann rückwirkend zum in Kraft treten. Höchst erfreulich ist es deshalb, dass vor dem Hintergrund dieser „Hängepartie“ seitens der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger keine Bedenken gesehen werden, wenn Arbeitgeber die Vereinfachungsregelung zur Ermittlung der Beitragsschuld bereits für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2017 anwenden (TOP 4 des Besprechungsergebnisses des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am NWB TAAAF-90588).

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Das Sprichwort vom „Steten Tropfen ...“

[i]Sozialversicherungsbeitrag in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fälligMit dem Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom